Das Arbeitsrecht

Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Als Arbeitgeber tragen Sie eine große Verantwortung und gehen eine Reihe von Verpflichtungen ein. Egal ob ein, zwei, 50 oder gleich 100 Mitarbeiter, das Konfliktpotential ist enorm. Streitigkeiten im Bereich des Arbeitsrechts beginnen schon bei einem fehlerhaft durchgeführten Bewerbungsverfahren oder der Arbeitsvertragsgestaltung. Durch eine ausführliche, durch Qualität und Fortbildung fundierte Beratung unserer auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwälte können Streitigkeiten vorgebeugt und Kosten auslösende Fehler vermieden werden.

Wir beraten Arbeitgeber in allen personellen und disziplinarischen Angelegenheiten – unsere Kanzlei unterstützt Startups, kleine und mittelständische Unternehmen in allen Themen des Arbeitsrechts, zum Beispiel bei

Personalangelegenheiten: Ob Fragen zu Abmahnungen, Lohn, Zeugnissen oder Urlaubsgewährung. Wir beraten Sie, welche rechtlichen Vorschriften bestehen und wie diese rechtssicher im Arbeitsalltag eingebunden und durchgesetzt werden können.

Gestaltung von Arbeitsverträgen: Wir entwerfen Arbeitsverträge, einschließlich rechtswirksamer Befristungen, verschiedener Arbeitszeitmodelle und Ausschlussfristen.

Kündigungen: Wir unterstützen bei der Vorbereitung und Durchführung von Kündigungen und vertreten Sie im Kündigungsschutzprozess. Durch eine fundierte Beratung vor Ausspruch der Kündigung, können häufig unnötig hohe Abfindungen vermieden werden. Auch bei der Lösung durch Aufhebungs- und Abwicklungsverträge begleiten wir Arbeitgeber.

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Sie haben von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung erhalten? Müssen Sie dies akzeptieren oder haben Sie das Recht, dass die Abmahnung zurückgenommen wird?

Ihr Arbeitgeber will sich von Ihnen trennen? Ihnen wurde gekündigt? Oder es wurden Ihnen ein Auflösungsvertrag vorgeschlagen und Sie müssen sich nun ganz schnell entscheiden? Kann man als Arbeitnehmer eine Abfindung verlangen? Wie sieht das Arbeitszeugnis aus? Inwieweit können Betriebsräte unterstützen? 

Ihr Arbeitgeber will Ihren Arbeitsvertrag anpassen? Sie zweifeln daran, ob die Änderungen zu Ihren Gunsten sind? 

Das Bewerbungsgespräch lief sehr gut und Sie haben einen Arbeitsvertrag schon vorliegen? Worauf muss man vor der Unterschrift achten und welche Stolperfallen gilt es zu vermeiden? 

Sie sehen: Wenn es um die Arbeit geht oder der Arbeitsplatz plötzlich verloren zu gehen droht, ist dies für Arbeitnehmer oft mit vielen ungewissen Fragen verbunden.

Hier ist Vorsicht geboten, denn hier drohen Stolperfallen! Eine Abmahnung ist z.B. immer ein Schritt in Richtung Kündigung.

Im Arbeitsrecht gelten oft nur sehr kurze Fristen, binnen z.B. Kündigungsschutzklage erhoben werden kann, weshalb häufig sofortiges Handeln geboten ist.

Wir sind Ihre Ansprechpartner. Kontaktieren Sie uns als Anwälte für das Rechtsgebiet Arbeitsrecht!

Das Erbrecht

Sobald geliebte Menschen von uns gehen, kommen wir mit dem – oftmals aus dem alltäglichen Leben wenig vertrauten – Erb- und Pflichtteilsrechts in Kontakt. Momente des Lebens, die ohnehin äußerst schwer sind, werden durch die komplexen Fragestellungen des Erbrechts oftmals unübersichtlich, obwohl durch gute Beratung und ein entschiedenes und zügiges Vorgehen schnell Probleme gelöst werden könnten. Wir stehen Ihnen in jeglicher Hinsicht mit rechtlicher Beratung und Vertretung zur Verfügung, damit diese schweren Momente ohne weitere Belastung überwunden werden können.

Das Erbrecht umfasst eine Vielzahl hochkomplexer Fragestellungen, die sowohl die rechtliche als auch die wirtschaftliche Nachfolge einer Person im Zeitpunkt ihres Todes regeln. Wir beraten Sie gerne zu jeglichen Fragen des Erbrechts. Sei es bei der anwaltlichen oder notariellen Gestaltung Ihrer eigenen Rechtsnachfolge oder aber bei der Durchsetzung Ihrer Rechte, wenn Sie Erbe geworden oder als Pflichtteilsberechtigter aufgrund einer Enterbung von der Erbfolge ausgeschlossen sind.

Die Erbfolge

Erbe einer verstorbenen Person wird entweder, wer durch eine sog. letztwillige Verfügungen des Erblassers – ein Testament oder einen Erbvertrag – zum Erben bestimmt wird oder aber, wer aufgrund seiner Abstammung gesetzlicher Erbe ist. Die sog. gesetzliche Erbfolge kommt dabei jedoch nur zur Anwendung, soweit der Erblasser keine letztwilligen Verfügungen getroffen hat. Ob eine verwandte Person Erbe wird oder nicht, hängt davon ab, ob nähere Verwandten des Erblassers am Leben sind, die sie von der Erbfolge ausschließen. 

Die Miterbengemeinschaft

Erben mehrere Personen, bilden sie eine Miterbengemeinschaft, sodass sie an allen im Nachlass befindlichen Vermögenswerte gemeinsam berechtigt sind und für die Schulden des Erblassers gemeinsam haften. Die Verteilung des Erbes unter den Miterben kann daher nur erfolgen, wenn alle Miterben einer Meinung sind. In der Praxis ist die Miterbengemeinschaft daher hoch streitanfällig, sodass oftmals eine Versteigerung der Nachlassimmobilien erfolgen muss. Erfahrungsgemäß profitiert jede Miterbengemeinschaft von einer frühzeitigen anwaltlichen Beratung, da die rechtssichere Auseinandersetzung des Nachlasses professionell geplant und schnellstmöglich erfolgen muss, da anderenfalls die Gefahr besteht, dass der Nachlass durch jahrelange Konflikte aufgezehrt wird. 

Rechte und Pflichten der Erben

Mit dem Tod einer Person geht nicht nur das gesamte Vermögen dieser Person (dem sogenannten „Erblasser“) auf die Erben über, sondern auch sämtliche rechtlichen Verpflichtungen. Man spricht insofern von der Gesamtrechtsnachfolge gemäß § 1922 BGB. 
Das Gesetz behandelt die Erben daher so, wie zuvor der Erblasser behandelt wurde. Dies bedeutet etwa, dass die Erben in etwaige Verträge des Erblassers eintreten oder dessen Pflichten als Mieter erfüllen müssen.

Das Pflichtteilsrecht

Wenn im Rahmen eines Testamentes Kinder, Ehegatten oder Eltern (sofern keine Kinder vorhanden sind) nicht oder nicht ausreichend bedacht werden, stehen Ihnen in den meisten Fällen Pflichtteilsansprüche zu. Dabei ist die Frage, ob ein solcher Anspruch besteht, meist schnell beantwortet. Wesentlich komplizierter ist die Frage, in welcher Höhe ein solcher Anspruch besteht, weil nicht nur zu berücksichtigen ist, was der Erblasser hinterlassen hat, sondern teilweise auch, was er bereits zu Lebzeiten verschenkt hat.
Wir begleiten Sie gerne bei allen Fragen rund um das Pflichtteilsrecht.

Das Familienrecht

Was ist rechtlich nach einer Trennung zu beachten? Wer betreut künftig die gemeinsamen Kinder? Muss das Jugendamt beteiligt werden, wenn sich die Eltern nicht einig sind oder gibt es andere Wege, zu einem Konsens zu kommen? Wer kann die Ehewohnung für sich beanspruchen? Welche Unterhaltsansprüche ergeben sich? Wie setzt man sich über gemeinsames Vermögen oder gemeinsame Verbindlichkeiten auseinander? Bestehen Zugewinnausgleichsansprüche? Wie wird der Hausrat geteilt? Wann kann die Ehescheidung beantragt werden? Müssen beide Ehegatten im Ehescheidungsverfahren anwaltlich vertreten sein? Wie werden die Rentenanwartschaften aufgeteilt? 

Dies sind nur einige Fragen, die sich nach einer Trennung stellen. Die gesetzlichen Regelungen dazu finden sich im Familienrecht - als Spezialgebiet des Zivilrechts - welches die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen sowie die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen der Vormundschaft, der Pflegschaft und der rechtlichen Betreuung regelt.

In unserer anwaltlichen Praxis stehen wir Ihnen für Ihre Beratung und Vertretung in allen Fragen des Familienrechts zur Verfügung. Neben der parteilichen anwaltlichen Vertretung bieten wir Ihnen dafür auch den neuen Ansatz der Durchführung eines CLP-Verfahrens oder die familienrechtliche Mediation an. 

Weitere Informationen zum Thema CLP können Sie auch dem nachfolgenden Podcast entnehmen:

https://www.ivoox.com/podcast-der-deutschen-anwaltauskunft-8211-aktuell-was-ist-audios-mp3_rf_110541573_1.html

Der Ehevertrag

Mit dem Abschluss eines notariellen Ehevertrages kann vorsorgend bereits vor Eheschließung bzw. vor Trennung von den Ehegatten eine umfassende und individuelle Regelung der Trennungs- und Scheidungsfolgen vorgenommen werden. Spätere rechtliche Auseinandersetzungen können so vermieden und die mit einer Trennung und Scheidung einhergehenden Konflikte können begrenzt werden. Unsere Notare beraten Sie gern über die vielfältigen ehevertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten.

Die Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung

Trennung und Scheidung können zu einer Vielzahl von rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Um die damit einhergehende zusätzliche emotionale und finanzielle Belastung für die Beteiligten möglichst gering zu halten, sollte zeitnah eine einvernehmliche Lösung gefunden und langjährige gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden. 

Dies ist durch den Abschluss notarieller Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, die insbesondere Regelungen zum Kindesunterhalt- und Ehegattenunterhalt, zum Umgangs- und Sorgerecht, zum Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich sowie zur Vermögensauseinandersetzung und Haushaltsteilung enthalten, möglich. 

Dazu bieten wir Ihnen unsere langjährige fachanwaltliche Kompetenz, Erfahrung und Durchsetzungskraft als Unterstützung und Begleitung auf dem Weg zu der für Sie interessengerechten Lösung an.

Die Ehescheidung

Auch bei Ihrer Ehescheidung stehen wir Ihnen professionell und kompetent zur Seite und begleiten Sie anwaltlich von der Antragstellung bis zur Rechtskraft der Ehescheidung und der abschließenden Regelung aller damit verbundenen Fragen, vom Zugewinnausgleich über Unterhaltsfragen und Fragen zum Sorgerecht für und den Umgang mit den Kindern bis zum Versorgungsausgleich.

Die Mediation

Ziel eines Mediationsverfahrens ist es, eine oft langwierige gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, indem die Parteien sich auf eine Lösung verständigen. Dabei wird das Verfahren durch einen erfahrenen Mediator geleitet, damit neben den rechtlichen und wirtschaftlichen auch persönliche Interessen der Parteien berücksichtigt werden und so eine tragfähige und von den Parteien dauerhaft akzeptierte Lösung erreicht wird.

Das CLP-Verfahren

In Familiensachen besteht auch die Möglichkeit, dass sich die Beteiligten darauf verständigen, in ein CLP-Verfahren einzutreten. 

Ziel des CLP-Verfahrens ist es, dass sich die Ehegatten im Rahmen einer umfassenden notariellen Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung über alle zwischen ihnen regelungsbedürftigen Fragen eigenverantwortlich und selbstbestimmt eine Einigung treffen.

CLP steht für Collaborative Law and Practice und sieht vor, dass beide Ehegatten sich jeweils durch einen/eine CLP-geschulte/n Rechtsanwalt/Rechtsanwältin vertreten lassen und in einem eigenständigen konsensualen Verfahren eine interessengerechte und selbstverantwortliche Einigung über ihre Trennungs- und Scheidungsfolgen erzielen. Anders als in einer Mediation werden sie dabei durch ihre Rechtsanwälte durchgängig parteilich begleitet und beraten. 

Alle Beteiligten, also die Ehegatten und die Rechtsanwälte, verfolgen dabei aber einen auf Konfliktlösung und Konsens gerichteten Ansatz. Die Rechtsanwälte berücksichtigen ausgehend von der Sichtweise ihres Mandanten jeweils auch die Sichtweise des anderen Ehegatten und haben damit einen Überblick über das gesamte Konfliktgeschehen. Gemeinsam wird so das Spektrum möglicher Lösungen erweitert. Bei Bedarf können die Ehegatten durch zusätzliche Experten und Expertinnen, wie z.B. Coaches, Steuerberater/innen oder eine Fachkraft für das Kind, unterstützt werden.

Soweit die Belange der gemeinsamen minderjährigen Kinder betroffen sind, kann die Einschaltung des Jugendamtes, der Erziehungsberatungsstelle und/oder des Familiengerichts vermieden werden, indem die Ehegatten sich gemeinsam dafür entscheiden, die Kinder im Rahmen eines sogenannten Kinder-Interviews durch eine Fachkraft für das Kind in einem geschützten, von ihnen selbst bestimmten Umfeld anhören zu lassen. Das Interview bietet die Möglichkeit, emotionale Anliegen zu sortieren und kann für die Eltern eine wichtige Informations- und Orientierungshilfe sein.

Das Handels- und Gesellschaftsrecht

Handelsrecht

Das Handelsrecht betrifft die Rechtsbeziehungen des Kaufmanns zu seinen Geschäftspartnern sowie die wettbewerbsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zu anderen Unternehmern. Es wird nicht nur bei Kaufleuten angewendet, sondern auch im Handwerk und der Industrie.

Gegenstand unserer außergerichtlichen und gerichtlichen Beratung und Vertretung sind dabei regelmäßig Fälle des kaufmännischen Bestätigungsschreibens, der Verletzung der Rügeobliegenheit sowie Rechtsfragen rund um die Anwendung von Handelsbräuchen.

Regelmäßig werden wir auch im Bereich des Vertriebsrechts konsultiert. Abhängig von der Struktur des Vertriebs werden dadurch Fragen des Vertragshändlerrechts und der Handelsvertretung virulent. Wir helfen Ihnen dabei, Buchauszüge geltend zu machen, Ihren Handelsvertreterausgleichsanspruch zu ermitteln oder nachvertragliche Wettbewerbsverbote durchzusetzen.

Gesellschaftsrecht

Sie sind Geschäftsführer, Selbstständiger oder Prokurist bzw. leitender Angestellter eines mittelständischen oder großen Unternehmens und suchen Rat rund um alle juristischen Belange Ihres Unternehmens? Wollen Sie eine Gesellschaft wie z.B. OHG, GmbH, AG, KG oder GbR gründen oder eine Umwandlung durchführen? Benötigen Sie Beratung in Sachen persönliche Haftung von Geschäftsführung und/oder Vorstand?

Unsere Kanzlei begleitet Gesellschaften jeglicher Rechtsform von der Gründung und der Wahl der Gesellschaftsform über eine Umwandlung und einen späteren Unternehmensverkauf und/oder Auseinandersetzungen zwischen den Gesellschaftern bis hin zur Liquidation bzw. Insolvenz.

Ziel unserer Beratung ist es, frühzeitig Probleme zu erkennen oder bereits entstandene Probleme durch ein unternehmerisch sinnvolles Vorgehen unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit zu lösen. Hierbei legen wir Wert darauf, Ihnen nicht nur im Krisenfall, sondern regelmäßig beratend zur Seite zu stehen. Wir bieten daher Beratungslösungen an, die auf Ihren individuellen Bedarf und das entsprechende Budget angepasst sind.

Das Immobilien- und Baurecht

Immobilienrecht

Immobilien sind für viele Menschen der Hauptbestandteil ihres Vermögens und deshalb regelmäßig von erheblicher Bedeutung. Wir beraten und vertreten Sie kompetent und vertrauenswürdig bei allen rechtlichen Fragen rund um Ihre Immobilie.

Dies beginnt bei der Gestaltung oder Prüfung eines Vertrages, mit dem Sie Ihre Immobilie kaufen, verkaufen oder im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf die nächste Generation übertragen, damit z.B. keine unnötige Erbschaftssteuer anfällt. Es setzt sich fort bei Fragen rund um das Maklerrecht, insbesondere Streitigkeiten um den Courtageanspruch, oder bezüglich der Finanzierung, etwa bei Fragen rund um die Ablösung von Darlehensverträgen. Auch mittelbar im Zusammenhang mit Immobilien können immer wieder rechtliche Fragen auftreten, bei denen wir Ihnen gern behilflich sind, sei es bei der Vermietung oder der Leistung von Handwerkern. 

Bau- und Werkvertragsrecht

Sie haben einen Handwerker beauftragt, der nicht oder nur zögerlich arbeitet? Nach Abnahme und Bezahlung einer Handwerksleistung zeigen sich Mängel, und der verantwortliche Handwerker kümmert sich nicht? Sie sind Handwerker, und Ihr Kunde zahlt die Rechnung nicht?

In solchen Situationen sollte man sich möglichst frühzeitig an einen erfahrenen Rechtsanwalt wenden, weil oft bereits in einer frühen Phase einer Streitigkeit im Bau- und Werkvertragsrecht entscheidende Weichen gestellt werden. Wenn z.B. eine Mängelrüge nicht den gesetzlichen Anforderungen genügt oder eine Frist nicht ordnungsgemäß gesetzt wurde, können daraus Nachteile entstehen, die eventuell später nicht mehr korrigiert werden können – etwa, wenn Mängel vorschnell anderweitig behoben wurden oder weitere Schäden entstehen.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Bereich des Bau- und Werkvertragsrechts führen wir Sie kompetent und vertrauensvoll durch derartige Streitigkeiten. Dabei steht für uns im Vordergrund, eine für Sie gute Lösung zu erreichen. Nicht selten gelingt dies, ohne einen teuren und langwierigen Bauprozess zu führen. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie rechtliche Unterstützung im Bau- und Werkvertragsrecht brauchen.

Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Das Mietrecht

Egal, ob ein Mieter seine Miete nicht oder nicht vollständig bezahlt, ein Vermieter sich nicht um Mängel am Mietobjekt kümmert oder eine Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter ansteht, weil Mietrückstände vorliegen oder Eigenbedarf angemeldet wird. Streitigkeiten in Mietsachen stellen häufig eine erhebliche Belastung für die Beteiligten dar und sind juristisch durch eine Vielzahl spezieller gesetzlicher Regelungen und eine umfangreiche Rechtsprechung geprägt.

Wir vertreten sowohl Vermieter als auch Mieter in allen mietrechtlichen Angelegenheiten und verfügen über langjährige Praxiserfahrung als Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Von der Vertragsgestaltung vor Mietvertragsbeginn, über die Regelung von Streitigkeiten während des laufenden Mietverhältnisses einschließlich der Beendigung durch Kündigung und Durchsetzung des Räumungsanspruchs bis zur abschließenden Abwicklung des beendeten Mietverhältnisses bieten wir Ihnen im Wohnraum- und Gewerberaummietrecht die erforderliche rechtssichere Beratung und Vertretung.

Das Wohnungseigentumsrecht

Der Käufer einer Eigentumswohnung wird zugleich Teil einer Wohneigentümergemeinschaft. 

Wir beraten und vertreten einzelne oder mehrere Wohnungseigentümer, die Wohnungseigentümergemeinschaft oder den Verwalter der WEG, klären Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf und helfen Ihnen, Ihre Interessen und Ansprüche durchzusetzen.

Mediation und CLP

In vielen Fällen ist es im Interesse der Mandanten, eine ggf. langwierige und kostspielige gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Dies gilt vor allem bei Streitigkeiten in der Familie, z.B. anlässlich einer Trennung bzw. Scheidung oder eines Erbfalls, aber auch teilweise bei anderen Auseinandersetzungen.

Um eine einvernehmliche Lösung zu erreichen, gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Die Mediation

Ziel eines Mediationsverfahrens ist es, dass die Parteien sich auf eine Lösung verständigen, die sie selbst entwickeln. Dabei wird das Verfahren durch einen erfahrenen Mediator geleitet, damit neben den rechtlichen und wirtschaftlichen auch persönliche Interessen der Parteien berücksichtigt werden und so eine tragfähige und von den Parteien dauerhaft akzeptierte und für gut befundene Lösung erreicht wird.

Das CLP-Verfahren

CLP steht für Collaborative Law and Practice und sieht vor, dass beide Parteien sich jeweils durch einen/eine CLP-geschulten Rechtsanwalt/Rechtsanwältin vertreten lassen und in einem eigenständigen konsensualen Verfahren eine interessengerechte und selbstverantwortliche Einigung erzielen. Anders als in einer Mediation werden sie dabei durch ihre Rechtsanwälte durchgängig parteilich begleitet und beraten. 

Alle Beteiligten, also die Parteien und die Rechtsanwälte, verfolgen dabei aber einen auf Konfliktlösung und Konsens gerichteten Ansatz. Die Rechtsanwälte berücksichtigen ausgehend von der Sichtweise ihres Mandanten jeweils auch die Sichtweise der anderen Partei und haben damit einen Überblick über das gesamte Konfliktgeschehen. Gemeinsam wird so das Spektrum möglicher Lösungen erweitert. Bei Bedarf können die Parteien durch zusätzliche Expertinnen und Experten, wie z.B. Steuerberater/innen unterstützt werden.

Soweit bei einer Trennung die Belange der gemeinsamen minderjährigen Kinder betroffen sind, kann die Einschaltung des Jugendamtes, der Erziehungsberatungsstelle und/oder des Familiengerichts vermieden werden, indem die Ehegatten sich gemeinsam dafür entscheiden, die Kinder im Rahmen eines sogenannten Kinder-Interviews durch eine Fachkraft für das Kind in einem geschützten, von ihnen selbst bestimmten Umfeld anhören zu lassen. Das Interview bietet die Möglichkeit, emotionale Anliegen zu sortieren und kann für die Eltern eine wichtige Informations- und Orientierungshilfe sein.

Notariat

Unsere Dienstleistungen umfassen die Beratung und Beurkundung in allen Lebens- und Geschäftsbereichen, in denen die Mitwirkung von Notaren vorgesehen oder üblich ist, nämlich
 

  • das Grundstücksrecht,
  • das Erbrecht inklusive vorweggenommener Erbfolge,
  • die Vorsorgevollmachten mit Betreuungs- und Patientenverfügungen, 
  • das Handels- und Gesellschaftsrecht und 
  • das Familienrecht.

Im Grundstücksrecht betrifft dies zum einen die Beurkundung von Kaufverträgen über Grundstücke, Erbbaurechte, Wohnungen und Gewerbeimmobilien. Zum anderen sind wir bei der Konzeption von Bauträgerprojekten oder der Aufteilung Ihrer Immobilie in Wohnungseigentum für Sie tätig.

Daneben begleiten wir Sie bei der Begründung oder Aufhebung sonstiger Grundstücksrechte, wie z.B. Grundschulden bzw. Hypotheken, Wegerechten oder Wohnungsrechten.

Im Erbrecht befassen wir uns schwerpunktmäßig mit der Erstellung und Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen sowie Regelungen zur vorweggenommenen Erbfolge, wie z.B. Schenkungsverträgen betreffend Grundstücke oder Gesellschaftsanteile oder Überlassungsverträge mit Nießbrauchvorbehalt.  Ebenso beurkunden wir für Sie Anträge auf Erteilung von Erbscheinen oder Testamentsvollstreckerzeugnissen. Schließlich unterstützen wir Sie bei Fragen der Erbauseinandersetzung, der Erbausschlagung oder im Bereich des Pflichtteilsrechts.  

Im Bereich des Abfassens von Generalvollmachten mit Betreuungs- und Patientenverfügungen stellen wir für Sie sicher, dass im Krankheitsfalle eine gerichtlich angeordnete Betreuung vermieden wird und die von Ihnen ausgewählten Vertrauenspersonen, etwa der Ehepartner oder Ihre Kinder, Ihrem Willen Geltung verschaffen können.

Im Handels- und Gesellschaftsrecht unterstützen wir Sie bei der Gründung, Umgestaltung oder Abwicklung Ihres Unternehmens und entwerfen und beurkunden für Sie die erforderlichen Gesellschaftsverträge oder Beschlüsse. Außerdem kümmern wir uns um sämtliche Handels- oder Vereinsregisteranmeldungen, z.B. bei einem Geschäftsführerwechsel oder einer Änderung Ihrer Geschäftsanschrift.

Im Familienrecht geht es primär um die Ausgestaltung von vorsorgenden Eheverträgen und Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen. Zusätzlich helfen wir Ihnen bei Fragen rund um das Thema Adoption, der Vaterschaftsanerkennung und bei Sorgerechtserklärungen.

Das Strafrecht

Dass ein Strafverfahren gegen die eigene Person eingeleitet wurde, stellt für die meisten Betroffenen eine erhebliche Belastung dar. In vielen Fällen sieht man sich plötzlich und ohne jede Vorankündigung der Staatsgewalt ausgesetzt, sei es im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung oder durch eine Vorladung zu einer polizeilichen Vernehmung. Nicht selten bedrohen solche Situationen die persönliche oder berufliche Existenz, z.B. weil eine Entziehung der Fahrerlaubnis oder sogar eine Haftstrafe droht.

In solchen Momenten, in denen einem Polizei und Staatsanwaltschaft den Vorwurf einer Straftat unterbreiten, sollte man sich an einen erfahrenen Strafverteidiger wenden, dem man uneingeschränkt vertrauen kann. Gemeinsam mit Ihnen erarbeitet er eine passgenaue Lösung für Ihr Problem, zuverlässig und diskret, und führt Sie durch diese schwierige Situation.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung finden Sie bei uns die Hilfe, die Sie in solchen Momenten brauchen.

Das Verkehrsrecht

Verkehrsunfälle, Bußgeld- oder Verkehrsstrafverfahren und Fragen rund um die Fahrerlaubnis prägen den Bereich des Verkehrsrechts. Dabei führt ein Ereignis wie ein Verkehrsunfall häufig zu vielschichtigen rechtlichen Fragen. Neben Schadensersatz und Schmerzensgeld geht es um Bußgeld- oder Strafverfahren und versicherungsrechtliche Folgen.

Wir sind Ihnen ein verlässlicher Partner mit langjähriger Praxiserfahrung im Bereich des Verkehrsrechts und helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Wir verteidigen Sie in Verkehrsstrafrecht- und Bußgeldverfahren und vertreten Sie gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde.

Das Verwaltungsrecht

Sobald der Bürger in den Kontakt mit dem Staat– insbesondere der Verwaltung – tritt, begibt er sich in den Bereich des Verwaltungsrechts.

Hierbei können völlig verschiedene Lebensbereiche betroffen sein, z.B. die Frage, ob eine Baugenehmigung erteilt wird, ob man ein Gewerbe betreiben darf oder ob der geliebte Hund einen Maulkorb tragen muss. Auch Fragen des Beamtenrechts oder des Umweltrechts gehören zum Verwaltungsrecht.

Das Verwaltungsrecht bzw. verwaltungsrechtliche Mandate sind oftmals davon geprägt, dass diverse gesetzliche Regelungen parallel geprüft und das rechtliche Vorgehen unter Berücksichtigung des hochkomplexen Regelungssystems strategisch entwickelt werden müssen. Essenziell für jede öffentlich-rechtliche Rechtsstreitigkeit ist daher, bereits frühzeitig eine umfassende Beratung in Anspruch zu nehmen. 
Wir beraten Sie hinsichtlich aller Facetten des Verwaltungsrechts und stehen Ihnen mit langjähriger Erfahrung zur Seite, damit Ihre Interessen auch im Verhältnis zum Staat ideal verwirklicht werden. 

Das Zivilrecht

Jeder Bürger kommt alltäglich mit dem Bereich des Zivilrechts in Kontakt. Sei es beim Kauf eines Kraftfahrzeugs oder bei handwerklichen Leistungen am Eigenheim. 

Das Zivilrecht ist genauso vielschichtig wie das Leben selbst. Wir vertreten Sie in jeder vertraglichen oder privatrechtlichen Lebenslage.

Unabhängig davon, welcher rechtliche Grund für die Auseinandersetzung besteht. Insbesondere vertreten wir Sie in den folgenden zivilrechtlichen Bereichen: 

  • Kaufrecht
  • Mietrecht
  • Werkvertragsrecht
  • Reiserecht
  • Sonstiges Vertragsrecht
  • Nachbarschaftsrecht
  • Schadensersatzrecht
  • Schmerzensgeldrecht
  • Ungerechtfertigte Bereicherung

Beim Zivilrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, mit dem jede Person am häufigsten in Kontakt kommt. Egal ob eine gekaufte Sache Mängel aufweist, ein Schuldner nicht zahlt, es Streit um die Qualität einer Handwerksleistung gibt oder es um Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche geht, es müssen immer die zivilrechtlichen Rahmenbedingungen beachtet werden, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.

Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, soweit Sie zivilrechtliche Beratungen oder einen Rechtsbeistand für ein laufendes Verfahren benötigen.